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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17   

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OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17 (https://dejure.org/2017,31928)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.08.2017 - 2 M 64/17 (https://dejure.org/2017,31928)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. August 2017 - 2 M 64/17 (https://dejure.org/2017,31928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Einstufung einer baulichen Anlage als Fremdkörper bzw. Ausreißer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein sog. "Ausreißer" unbeachtlich? (IBR 2018, 228)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 180
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17
    Auch wenn Baulichkeiten, die nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, sowie Nebengebäude keinen im Zusammenhang bebauten Ortsteil bilden können, weil es ihnen insoweit an einer prägenden und damit maßstabsbildenden Kraft fehlt, rechtfertigt dies allein noch nicht den Schluss, dass sie auch nicht in der Lage sind, in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil die Eigenart der näheren Umgebung zu prägen (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.12.2016 - BVerwG 4 C 7.15 -, NVwZ 2017, 717 [718], RdNr. 13).

    Soweit sich der Antragsteller auf Vorgaben eines sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans beruft, den die Stadt A. nach den Angaben des Antragsgegners nicht mehr weiterverfolgt, verfängt dies schon deshalb nicht, weil es - wie dargelegt - nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 08.12.2016, a.a.O., RdNr. 10) maßgeblich auf die tatsächlich vorhandene Bebauung ankommt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2010 - 1 LB 3/10

    Einbeziehung eines Gebäudes zur Bestimmung der näheren Umgebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17
    Die Einstufung einer baulichen Anlage als Fremdkörper bzw. "Ausreißer", die sich besonders deutlich von der übrigen Bebauung in der näheren Umgebung unterscheidet, kommt in Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche etwa dann in Betracht, wenn der zu beurteilende Baukörper nach seiner Lage zur Erschließungsstraße ganz erheblich anders angeordnet ist als alle übrigen Baukörper (vgl. OVG SH, Urt. v. 23.09.2010 - 1 LB 3/10 -, juris, RdNr. 20. m.w.N.).

    Die Einstufung einer baulichen Anlage als Fremdkörper bzw. "Ausreißer", die sich besonders deutlich von der übrigen Bebauung in der näheren Umgebung unterscheidet, kommt in Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche etwa dann in Betracht, wenn der zu beurteilende Baukörper nach seiner Lage zur Erschließungsstraße ganz erheblich anders angeordnet ist als alle übrigen Baukörper (vgl. OVG SH, Urt. v. 23.09.2010 - 1 LB 3/10 -, juris, RdNr. 20. m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2007 - 2 M 165/07

    Untersagung einer Dauerwohnnutzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17
    Soweit der Antragsteller auf sein Vorbringen im erstinstanzlichen Verfahren verweist, genügt dies nicht den Anforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, der verlangt, dass sich die Begründung mit der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen muss (vgl. Beschl. d. Senats v. 12.09.2007 - 2 M 165/07 -, juris, RdNr. 10, m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17
    Drittschutz wird gewährt, wenn in qualifizierter und individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 05.12.2013 - BVerwG 4 C 5.12 -, juris, RdNr. 21, m.w.N.).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17
    Eine erdrückende Wirkung durch Höhe und Volumen hat das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise angenommen bei Errichtung eines 12-geschossigen Hochhauses in einem Abstand von 15 m an der engsten Stelle zu einem 2 ½-geschossigen Gebäude (BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 - BVerwG 4 C 1.78 -, juris RdNr. 38).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend: Urt. v. 15.02.1990 - BVerwG 4 C 23.86 -, BVerwGE 84, 322 [326], RdNr. 15 f. in juris) können Anlagen aus der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung auszusondern sein, die zwar quantitativ die Erheblichkeitsschwelle überschreiten, aber nach ihrer Qualität völlig aus dem Rahmen der sonst in der näheren Umgebung anzutreffenden Bebauung herausfallen.
  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17
    Die in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten Merkmale, nach denen sich ein Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen muss, sind jeweils unabhängig voneinander zu prüfen (BVerwG, Beschl. v. 06.11.1997 - BVerwG 4 B 172.97 -, BRS 59 Nr. 79, RdNr. 5 in juris).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17
    Ein Vorhaben, das sich innerhalb des aus seiner näheren Umgebung hervorgehenden Rahmens hält, fügt sich ihm in der Regel auch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein, sofern es nicht ausnahmsweise die gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Umgebung vorhandene Bebauung fehlen lässt (BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - BVerwG 4 C 13.93 -, BRS 56 Nr. 61, RdNr. 17 in juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17
    Auszusondern sind hiernach auch solche baulichen Anlagen, die von ihrem quantitativen Erscheinungsbild (Ausdehnung, Höhe, Zahl usw.) nicht die Kraft haben, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, die der Betrachter also nicht oder nur am Rande wahrnimmt (BVerwG, Beschl. v. 16.06.2009 - BVerwG 4 B 50.08 -, BRS 74 Nr. 95, RdNr. 6 in juris).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17
    Für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots reicht es nicht aus, dass ein Vorhaben sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des Rahmens hält, der durch die Bebauung der Umgebung gebildet wird; hinzu kommen muss objektivrechtlich, dass es im Verhältnis zu seiner Umgebung bewältigungsbedürftige Spannungen erzeugt, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich ziehen, und subjektivrechtlich, dass es die gebotene Rücksichtnahme speziell auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt (BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997 - BVerwG 4 B 195.97 -, BRS 59 Nr. 177, RdNr. 6 in juris; Beschl. v. 06.12.1996 - BVerwG 4 B 215.96 -, BRS 58 Nr. 164, RdNr. 8 in juris).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2016 - 2 M 105/16

    Nachbarschutz gegen die Erweiterung eines vorhandenen Gebäudes - formelle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Derartige Anlagen dürfen bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung aber nur dann als "Fremdkörper" ausgeklammert werden, wenn sie wegen ihrer Andersartigkeit und Einzigartigkeit den Charakter ihrer Umgebung letztlich nicht beeinflussen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 -, juris RdNr. 12 ff.; Beschl. v. 16.06.2009 - 4 B 50.08 -, juris Rdnr. 6; Beschl. d. Senats v. 07.08.2017 - 2 M 64/17 -, juris RdNr. 5; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 34 RdNr. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23

    Baugenehmigung; Einfügen eines Gebäudes in die nähere Umgebung; erdrückende

    Eine erdrückende Wirkung setzt voraus, dass das genehmigte Gebäude nach Höhe, Länge und Volumen erheblich größer ist als das Nachbargebäude (vgl. Beschluss des Senats vom 7. August 2017 - 2 M 64/17 - juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 2 L 97/19

    Bauvorbescheid für den Neubau eines zweistöckigen Wohngebäudes in zweiter Reihe

    Die Einstufung einer baulichen Anlage als Fremdkörper bzw. Ausreißer, die sich besonders deutlich von der übrigen Bebauung in der näheren Umgebung unterscheidet, kommt in Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche etwa dann in Betracht, wenn der zu beurteilende Baukörper nach seiner Lage zur Erschließungsstraße ganz erheblich anders angeordnet ist als alle übrigen Baukörper (vgl. Beschluss des Senats vom 7. August 2017 - 2 M 64/17 - juris Rn. 11).
  • VG Halle, 25.02.2019 - 2 A 766/16
    Ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann mit seiner Klage nur durchdringen, wenn eine angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 07.08.2017 - 2 M 64/17 -, juris Rn. 14; BVerwG, Urt. v. 05.12.2013 - BVerwG 4 C 5.12 -, juris, Rn. 21, m.w.N.).

    Für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots reicht es nicht aus, dass ein Vorhaben sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des Rahmens hält, der durch die Bebauung der Umgebung gebildet wird; hinzu kommen muss objektivrechtlich, dass es im Verhältnis zu seiner Umgebung bewältigungsbedürftige Spannungen erzeugt, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich ziehen, und subjektivrechtlich, dass es die gebotene Rücksichtnahme speziell auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 07.08.2017, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997 - BVerwG 4 B 195.97 -, BRS 59 Nr. 177 Rn. 6 in juris; Beschl. v. 06.12.1996 - BVerwG 4 B 215.96 -, BRS 58 Nr. 164, Rn. 8 in juris).

  • VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18

    Genehmigung eines Augen-Laserzentrums in einem reinen Wohngebiet

    Soweit das nicht der Fall ist, müssen auch Vorhaben berücksichtigt werden, die städtebaulich unerwünscht sind, weil sie von der sonstigen Bebauung abweichen und städtebauliche Spannungen hervorrufen (OVG LSA, Beschluss vom 7. August 2017 - 2 M 64/17 - unter Bezugnahme auf Brügelmann, a.a.O., Rn. 32, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 2 M 82/18

    Nachbarliche Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Derartige Anlagen dürfen bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung aber nur dann als "Fremdkörper" ausgeklammert werden, wenn sie wegen ihrer Andersartigkeit und Einzigartigkeit den Charakter ihrer Umgebung letztlich nicht beeinflussen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - BVerwG 4 C 23.86 -, juris, RdNr. 12 ff.; Beschl. v. 16.06.2009 - BVerwG 4 B 50.08 -, juris, Rdnr. 6; Beschl. d. Senats v. 07.08.2017 - 2 M 64/17 -, juris, RdNr. 5; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 34 RdNr. 37).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Schutz vor Einsichtnahme auf das eigene

    Eine erdrückende Wirkung setzt voraus, dass das genehmigte Gebäude nach Höhe, Länge und Volumen erheblich größer ist als das Nachbargebäude (vgl. Beschluss des Senats vom 7. August 2017 - 2 M 64/17 - juris Rn. 16).
  • VG München, 11.07.2018 - M 29 K 17.4194

    Versagung der Baugenehmigung für Einfamilienhaus - Mangelndes Einfügen in die

    Die Einstufung einer baulichen Anlage als Fremdkörper bzw. "Ausreißer", die sich besonders deutlich von der übrigen Bebauung in der näheren Umgebung unterscheidet, kommt in Bezug auf die überbaubare Grundstücksfläche etwa dann in Betracht, wenn der zu beurteilende Baukörper nach seiner Lage zur Erschließungsstraße ganz erheblich anders angeordnet ist als alle übrigen Baukörper (OVG LSA, B.v. 7.8.2017 - 2 M 64/17 - juris Rn. 11).
  • VG München, 13.11.2023 - M 8 K 22.497

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids, Einfügen nach der

    Eine bauliche Anlage als "Fremdkörper" oder Ausreißer zu qualifizieren, kommt im Hinblick auf die überbaubare Grundstücksfläche insbesondere dann in Betracht, wenn der zu beurteilende Baukörper nach seiner Lage zur Erschließungsstraße ganz erheblich anders angeordnet ist als alle übrigen Baukörper (OVG LSA, B.v. 7.8.2017 - 2 M 64/17 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2021 - 7 A 204/21

    Zulassung der Berufung gegen Verwehrung der Erteilung einer Baugenehmigung für

    vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 7.8.2017 - 2 M 64/17 -, juris, m. w. N.
  • VG Halle, 17.01.2022 - 2 B 270/21
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